Citaat:
Mit Beginn des Gesundheitsfonds Anfang 2009 haben alle Krankenkassen den gleichen allgemeinen Beitragssatz von 15,5% des Bruttoarbeitslohnes. Arbeitnehmer zahlen 8,2%, der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3%. Die Beiträge fließen zusammen mit staatlichen Zuschüssen in einen Gesundheitsfonds und werden von dort nach einem bestimmten Schlüssen wieder an die Krankenkassen zurück verteilt.
Kommt eine Krankenkasse mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geldern nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben, Überschüsse können die Krankenkassen an Ihre Mitglieder auszuzahlen. Durch Wahl einer Krankenkasse mit Ausschüttung können Sie also Geld zurück erhalten. Eine Übersicht dieser Prämien zeigt unsere Tarifabfrage.